Alle Auflagen erfüllt

Eine thermische Nachverbrennungsanlage am Beschichtungskanal wurde installiert. Damit erfüllt VITO die gesetzlichen Auflagen, um weiterhin lösungsmittelhaltige Klebstoffe verarbeiten zu können.

Die bei der Beschichtung entstehenden lösungsmittelhaltigen Abgase werden mittels dieser Anlage abgesaugt und verbrannt (Oxidation von Lösungsmitteldämpfen).